Holzbank in der blühenden Heidelandschaft der Lüneburger Heide

Fortbildung zum Qualifizierten Heidekutscher im Naturpark Lüneburger Heide

Kutscher/innen-Fortbildung und Informationen zum Kutschen­führerschein

Kutsche im Naturpark Lüneburger Heide © Mareile Kleemann
Kutsche im Naturpark Lüneburger Heide
© Mareile Kleemann

Ohne Kutschen ist die Lüneburger Heide ebenso wenig vorstellbar wie ohne Schnucken oder blühende Erika. Damit das Erlebnis für den Gast auf der Kutsche sozusagen perfekt wir, bilden sich die gewerblichen Gespannwagenfahrer*innen, zum Qualifizierten Heide-Kutscher fort und informieren sich über aktuelle Naturschutz- und Landschafts­pflegemaß­nahmen, Landwirtschaft, Tourismus u.v.m.

Die nächste Fortbildung zum Qualifizierten Heidekutscher findet am 4. August von 9.00 bis 17.00 Uhr bei Kutschen-Meyer in Schneverdingen, Finteler Straße 8, statt. Eine Anmeldung ist bis zum 31. Juli möglich, Telefon 05193–6491, E-Mail: info@kutschenmeyer.de.

Unter der Leitung des Dipl. Biologen Jan Brockmann geht es am 4. August um die Entstehung der Lüneburger Heide, um die Heidebauernwirtschaft, Charakterarten der Heide und Landschaftspflege, um Heidedörfer und Naturschutzgeschichte. Auch Informationen zu regionaler Küche sind Thema.

„Diese Fortbildungen sind ein Ergebnis des Projekts „Dialog Kutsche“ des Naturparks Lüneburger Heide, in dem seit 2017 Akteure aus den Kommunen, Kutschbetrieben, Grundeigentümer, Landkreisvertreter*innen der Unteren Naturschutzbehörden, der Verkehrsbehörden sowie der Wirtschaftsförderung und Touristiker*innen sich über die Entwicklung und weitere Qualifizierung des Kutschangebotes in der Naturparkregion abstimmen“, fasst Naturparkgeschäftsführerin Hilke Feddersen zusammen.

Komplett unabhängig vom EU-geförderten Dialogprozess in der Naturparkregion wurde im Land Niedersachsen die Diskussion um den Kutschen-Erlass geführt. Der Niedersächsische Kutscherlass wurde am 11.6.2017 durch das Landwirtschafts­ministerium/Abteilung Tierschutz neu verfasst. Es wurde durch die Landesregierung beschlossen, dass der Besitz eines Kutschenführerscheins A für jeden Gespannwagenfahrer*innen in Niedersachsen ab Juni 2017 Pflicht ist. Für die gewerblichen Gespannwagenfahrer*innen ist voraussichtlich ab dem Frühjahr 2020 zusätzlich der Kutschenführerschein B vorgeschrieben (Informationen: ).

„Uns ist wichtig, dass es zwischen unserem Projekt „Dialog Kutsche“ und dem Erlassm d. h. den rechtlichen Vorgaben des Landes keine Verwechslungen gibt,“ betont Feddersen. „Im „Dialog Kutsche“ geht es um den Austausch und Abstimmungen der Akteure vor Ort, um die nachhaltige Entwicklung in der Lüneburger Heide zu fördern. Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, Lizenzen, Genehmigungen etc. liegt komplett in der Verantwortung der Unternehmen und der Behörden.“


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